Regeln

Regelwerk des Airsoftverein „Determined Tactical Squad“

  • 1 Teilnahmevoraussetzungen
  1. An Spielen und Veranstaltungen des Airsoftvereins “Determined Tactical Squad” können grundsätzlich nur Personen teilnehmen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (Volljährigkeit). Zur Identifikation hat jeder Teilnehmer ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit sich zu führen.
  2. Die Teilnahme erfordert die vorherige Abgabe einer schriftlichen Haftungsfreistellung des Teilnehmers.
  3. Eine Teilnahme unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist ausgeschlossen.
  • 2 Zugelassene Markierer, Granaten und BB‘s
  1. Es dürfen nur Markierer sowie Airsoftgranaten eingesetzt werden, die in Österreich frei verkäuflich und zugelassen sind. Es dürfen nur federgespannte Granaten verwendet werden. Rauch und Pyrogranaten sind nicht erlaubt.
  2. Zur Verwendung dürfen ausschließlich BIO-BB’s des Kaliber 6 mm kommen.
  3. Die Teilnehmer haben vor Beginn des Spielbetriebes ihre Markierer von den Verantwortlichen des Vereins chronen und ggf. entsprechend kennzeichnen zu lassen.
  4. Die max. zulässigen Mündungsenergien auf der Veranstaltung sind wie folgt gestaffelt:
  • Vollautomatisch bis 1,6 Joule,
  • Pistolen bis 1,6 Joule,
  • Semiautomatisch bis 2,0 Joule und
  • Repetierer bis 3,0 Joule.
  1. Diese Joule-Grenzen können jederzeit durch den Vorstand/die Orga angepasst werden.
  2. Innerhalb eines Gebäudes dürfen nur Markierer eingesetzt werden, deren Mündungsenergie 1,6 Joule nicht überschreiten. Markierer die diesen Wert überschreiten werden farblich markiert und dürfen im Gebäude nicht eingesetzt sondern allenfalls mitgeführt werden.
    In Gebäuden gilt „semi-only“
  3. Bei der Verwendung der Markierer sind folgende Mindestabstände einzuhalten:
  • < 0,5 Joule: 5 Meter,
  • 0,5 bis 1,6 Joule: 10 Meter,
  • >1,6 Joule: 20 Meter

Bei einem Abstand unter 5 Metern ist die Bang-Regel anzuwenden. Dabei muss der Markierer mit einem Magazin ausgestattet sein und auf das Ziel zeigen. Spieler die einen eindeutigen Bang nicht akzeptieren müssen mit Beschuss ohne Sicherheitsabstand rechnen. Im Zweifelsfall sind beide Mitspieler HIT.

  • 3 Sicherheitsmaßnahmen
  1. Jeder Spielteilnehmer hat selbst für seine ausreichende Körperschutzausstattung zu sorgen. Auf dem Spielfeld ist das Tragen geeigneten Schuhwerks (feste, mindestens knöchelhohe Stiefel) sowie einer geeigneten Schutzbrille jedoch Pflicht. Die Schutzbrille darf während des gesamten Spieles unter keinen Umständen abgesetzt werden. Sollten die Gläser beschlagen oder ein Fehler an der Schutzbrille zu erkennen sein ist diese erst in einer Savezone zu reinigen oder zu reparieren. Während des gesamten Spieltages wird das Tragen von Helm und Knieschonern im Bereich der Gebäude empfohlen.
  2. Das Betreten des Spielfeldes bei laufendem Spielbetrieb ist verboten. Auf entsprechende Signale ist zu achten
  3. Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass er weder seine, noch die Sicherheit der anderen Teilnehmer gefährdet.
  4. Den Anweisungen der ORGA ist stets Folge zu leisten.
  • 4 Transport, Benutzung und Aufbewahrung von Markierern
  1. Markierer dürfen ausschließlich innerhalb des befriedeten Besitztums, d.h. nur innerhalb des abgegrenzten Spielfeldes benutzt (getragen, abgefeuert, ausgepackt, repertiert etc.) werden.
  2. Beim Verlassen des Spielfeldes ist das Magazin aus den Markierern zu entnehmen und die Markierer zu entleeren und zu sichern bevor die Safezone betreten wird. Beim Verlassen des umfriedeten Spielgeländes (z.B. Toilette, Parkplatz ect.) sind die Markierer in der Safezone abzulegen.
  3. Das Betreten der an das Spielfeld angrenzenden Nachbargrundstücke (Flächen außerhalb der Einfriedung) mit Markierern ist untersagt.

  4. Verboten sind
  • Feuern ohne eine Visierung zu nutzen, sogenanntes „Blindfire“ um Ecken herum und über Hindernisse hinweg,
  • Schüsse auf Tiere,
  • Schüsse auf nicht am Spiel beteiligte Personen (z.B. Besucher, Zuschauer, Fotografen),
  • Schüsse in Sicherheitszonen,
  • Schüsse auf PKW und
  • Schüsse auf explosionsgefährdete Gegenstände, wie z.B. Gasflaschen.

    5 Grundlegende Spielregeln
  1. Getroffen ist man, sobald eine BB aus einer AIRSOFT einen auf direktem Wege trifft. Zu den Trefferzonen zählen Körper, Kleidung und Ausrüstung. „Friendly Fire“ zählt. Hier gelten dieselben Trefferzonen. Querschläger oder Waffentreffer zählen hingegen nicht. Gummi- oder Latexmesser sind erlaubt. Berührungen hiervon gelten als regulärer Hit.
  2. Nach einem Treffer muss dieser laut mit einem „HIT” angezeigt werden. Getroffene Spieler haben durch entsprechende Kennzeichnung (z.B. “Death Rag”, erhobene Hand/Waffe) anzuzeigen dass sie nicht mehr am Spielgeschehen beteiligt sind. Feuern auf bereits getroffene Spieler ist nicht erlaubt.
  3. Nicht jeder Treffer ist auch spürbar. Sollte es einmal zu so einer Situation kommen und beide Spieler werden sich nicht einig, entscheidet die ORGA. In der Regel bekommt jedoch der Schütze immer das Recht zugesprochen.
  4. Im Übrigen gelten die speziellen Spielregeln, die vor dem jeweiligen Spiel von der ORGA bekannt gegeben werden.

    6 Grundlegende Verhaltensregeln
  1. Auf Vereinsveranstaltungen ist das Mitführen sämtlicher in Österreich oder dem jeweiligen Land verbotenen Substanzen und Gegenstände untersagt. Ebenso ist das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verboten. Bei Auffinden solcher Substanzen/Gegenstände/Kennzeichen oder derer Nutzung erfolgen sofortiger Platzverweis und Strafanzeige.
  2. Es dürfen keine real existierenden Rangabzeichen auf der Kleidung getragen werden.
  3. Den Anordnungen der Angehörigen des Organisations-Teams oder der gesondert gekennzeichneten Personen ist Folge zu leisten.
  4. Unfaire, beleidigende, diskriminierende oder politisch motivierte Verhaltensweisen oder Äußerungen sind untersagt.
  5. Herrenlose oder gefundene Gegenstände sind bei der ORGA abzugeben.
  6. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen und vorgehaltenen Behältnissen zu entsorgen.
  7. Offenes Feuer oder offenes Licht sind auf dem Gelände verboten. Ausgenommen sind nur die ausdrücklich hierfür vorgesehenen und entsprechend gekennzeichneten Stellen.
  8. Beim Fotografieren oder Filmen, sind die Persönlichkeitsrechte anderer zu beachten.
    Foto- und Filmaufnahmen dürfen für Vereinszwecke verwendet werden. Gewerbliche Foto- oder Filmaufnahmen dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des Organisators / Vorstandes Airsoftverein „Determined Tactical Squad“ veröffentlicht werden (z.B. Websites, Printmedien, Fernsehen).
  • 7 Regelverstöße

Ein Verstoß gegen eine oder mehrere der Regeln oder Gesetze kann Verwarnungen oder einen Ausschluss von der Veranstaltung ohne Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Kosten zur Folge haben. Bei besonders schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann auch ein zeitlich unbegrenztes Zutrittsverbot zu Vereinsveranstaltungen ausgesprochen werden!

DTS_Regelwerk